Datenerfassung nach Coronaverordnung

Raymon und sein Team freuen sich, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 6 Abs. 1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben und zu speichern.

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 6 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2) in ihrer aktuellen Version.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.