Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Veranstaltungs:- und Ausstellungsräumen, Lieferservice vom Raymons Das Fischrestaurant in Berlin- Spandau

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Restaurant- und Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurant außerhalb des Raymons Bar & Restaurants Berlin- Spandau (Außer Haus Veranstaltungen). Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand & anderen Flächen sowie auch von Räumlichkeiten, Vitrinen und Flächen in mit dem Restaurant verbundenen Veranstaltungsbereichen.

Auftragserteilung

1. Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Raymons Das Fischrestaurant eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

Die allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:

1. Vertragsabschluss, -partner, -bindung

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Restaurant bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen werden erst wirksam mit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien. Vertragsänderungen und Neuangebote bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen werden mit der Bestätigung durch Raymons Das Fischrestaurant für dieses sowie für den Veranstalter bindend. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Preisbindung

Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen (auf Ausnahmen wird im Vertrag ausdrücklich hingewiesen). Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers (Veranstalter). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 60 Tage, so behält sich das Restaurant das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeit sind binnen unverzüglich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB zu berechnen. Das Restaurant Raymons Das Fischrestaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 80% vom Gesamtbetrag der bestellten Leistungen und ist drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig.

4. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter muss dem Raymons- das Fischrestaurants die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Reduzierung ist bis max. 5% möglich. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Restaurant, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Restaurantleiter abgestimmt werden. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

5. Haftung

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstigen Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Restaurant kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall kann das Restaurant die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Restaurant haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.

6. Technische Anschlüsse

Soweit das Restaurant für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr beziehungsweise ein Korkgeld berechnet.

8. Rücktritt des Restaurants Raymons

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsforderung nicht geleistet, ist das Restaurant zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Restaurants beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Hat das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Restaurants zu gefährden droht, kann das Restaurant die Veranstaltung absagen. Das Gleiche tritt im Fall höherer Gewalt ein.

9. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

Der Anspruch des Restaurant beträgt zur Zeit:

Stornierung vor Veranstaltung

Anspruch des Restaurants

  1. a) über 30 Tage Berechnung entfällt
  2. b) 14. Tage Berechnung von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt Mindest-Menüpreis-Bankett mal Personenzahl.
  3. d) 72 Stunden Berechnung von 100% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht

konkret festgelegt war, gilt Mindest-Menüpreis-Bankett mal Personenzahl.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurants.

11. Schlussbestimmung

Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.